Zertifizierte Wartung von Feuerlöscher, Wandhydrant, Rauchwärmeabzugsanlage, Löschwasser Technik, und Brandschutztüren und Rauchschutztüren.

  • Wartungsintervall: 2 Jahre
  • Arbeitsstättenverordnung ASR A 2.2  – Maßnahmen gegen Brände
  • DIN EN 3 – Tragbare Feuerlöscher
  • DIN 14406 TeiI 4 – Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung
  • Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 – Allgemeine Vorschriften
  • TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV
  • Nach § 32 Technische Regeln zur Druckbehälterverordnung – TRB 502 Sachkundiger
  • Wartungsintervall: 1 Jahr
  • Hydrant, Schlauch mit Anlagendruck - jährlich Die Schläuche müssen jährlich vom Fachbetrieb mit dem Druck der Anlage geprüft werden. Dies ist in der allgemeinen Wartung inbegriffen
  • Faltschläuche und formstabile Schläuche sollten alle 5 Jahre mit 1,2 MPa Betriebsdruck überprüft werden
  • Einzelne Komponenten der Anlage wie Pumpe und Füll- und Entleerungsstation (FuE) müssen jährlich gewartet werden
  • Füllzeit und Volumenstrommessung müssen jährlich überprüft werden
  • Im Falle eines Löscheinsatzes muss der Wandhydrant von einem Sachkundigen geprüft, gereinigt, trocken gelegt und gewartet werden.
  • Danach wird er neu verplombt und steht wieder als Maßnahme zum Brandschutz zur Verfügung.
  • Wartungsintervall: 1 Jahr
  • Instandhaltung und Wartung von RWA Anlagen und Rauchabzugsanlagen ( Elektrische & Pneumatische Anlagen )
  • Um einen zuverlässigen Brandschutz durch Rauchabzugsanlagen und RWA Anlagen gewährleisten zu können, spielt die Instandhaltung und Wartung der RWA Anlagen eine wichtige Rolle
  • Betreiber eines Unternehmens sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, alle Sicherheitseinrichtungen zu warten.
  • Im Rahmen der Wartung wird die Einsatzbereitschaft der RWA Anlage geprüft und bei Bedarf werden wichtige Teile durch einen Sachkundigen ausgetauscht oder ergänzt.
  • Gemäß der Richtlinie DIN 18232 müssen Rauchabzugsanlagen einmal im Jahr gewartet werden.
  • Unser Unternehmen für Feuerlöschtechnik führt die Prüfung, Instandhaltung und Wartung Ihrer RWA Anlagen und Rauchabzugsanlagen durch.
  • Wartungsintervall: 1 Jahr
  • Eine Druckerhöhungsanlage liefert den geforderten Fließdruck des Löschwassers und damit die erforderliche Löschwassermenge.
  • Eine Druckerhöhungsanlage kommt zum Einsatz, wenn die Trinkwasserversorgung die brandschutztechnisch notwendigen Druckverhältnisse und Volumenströme nicht gewährleisten kann.
  • Eine Druckerhöhungsanlage wird für Löschwasserleitungen „nass/trocken“ und „nass“ gemäß DIN 14462 eingesetzt.
  • Wenn eine Druckerhöhungsanlage in einem Gebäude notwendig ist, sollten die Planungsgrundlagen aus DIN 1988-500 angewendet werden
  • Mit drehzahlgeregelten Pumpen wird sichergestellt, dass die heutigen Anforderungen an Komfort, Hygiene, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden.
  • DIN 1988-600 Trinkwasserinstallation in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen behandelt
  • Wartungsintervall: 1 Jahr
  • Moderne Brandschutztüren sind hochentwickelte sicherheitstechnische Anlagen, die zur Erhaltung Ihrer u. U. lebensrettenden Funktion regelmäßiger Wartung bedürfen.
  • Die Instandhaltung obliegt nach § 3 BauO NW dem Eigentümer der Immobilie. Dieser kann die zur Instandhaltung erforderlichen Wartungsarbeiten entweder selbst durchführen oder auf einen Fachbetrieb übertragen.
  • Der Eigentümer haftet für Dritten aufgrund einer Funktionsstörung der Brandschutztür entstandener Schäden in unbegrenzter Höhe aus dem Gesichtspunkt der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht.
  • Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel auf unzureichende Wartung zurückzuführen sind (vgl. DIN 4102, Teil 18, Nr. 1.2).
  • Die Baubehörde kann nach Feststellung einer in ihrer Funktion gestörten Brandschutztür Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, die bis zur Nutzungsuntersagung reichen können.
  • Eine eingeschränkte Funktionsfähigkeit der Brandschutzvorrichtungen kann zur Leistungsfreiheit des Feuerversicherers führen (§ 7 Ziff. 1.a AFB 87).